Ausgangspunkt der Standortsuche war eine «weisse» Karte der Schweiz. Die Nagra betrachtete in der ganzen Schweiz geeignete Gebiete und Gesteinsschichten und identifizierte aufgrund von definierten Kriterien sechs mögliche Standortgebiete.

Der Bundesrat erteilte am Schluss der ersten Etappe den Auftrag, diese sechs Gebiete weiter zu untersuchen: Jura Südfuss (SO, AG) , Jura Ost (AG), Nördlich Lägern (ZH, AG), Südranden (SH), Wellenberg (NW) und Zürich Nordost (ZH,TG).

Anhand der Vorgaben der Bundesbehörden wurden alle sechs Gebiete verglichen. Am Ende der zweiten Etappe legte der Bundesrat die Standortgebiete Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost fest. Diese drei Standortgebiete wurden in der dritten Etappe vertieft untersucht.

Basierend auf den Resultaten dieser Untersuchungen kann die Nagra nun Nördlich Lägern als besten Standort mit den grössten Sicherheitsreserven vorschlagen. Die Verpackungsanlagen werden beim Zwischenlager in Würenlingen gebaut.

Nach dem Stand­ort­vor­schlag ar­bei­tet die Na­gra die Rah­men­be­wil­li­gungs­ge­su­che aus und reicht die­se vor­aus­sicht­lich 2024 ein. An­schlies­send wer­den sie von den Be­hör­den ge­prüft. Et­wa 2029 ent­schei­det der Bun­des­rat über die Be­wil­li­gung und un­ter­brei­tet sei­nen Ent­scheid dem Par­la­ment. Ge­gen die­se Be­wil­li­gung kann das Re­fe­ren­dum er­grif­fen wer­den.
Der de­fi­ni­ti­ve Ent­scheid er­folgt vor­aus­sicht­lich 2031.